Ein guter Service public - das Markenzeichen der Schweiz

Gewisse Güter und Dienstleistungen gehören zur Grundversorgung. Ist die Qualität ungenügend, wird der Alltag mühsam. Weil diese Dienstleistungen so wichtig sind, sorgt der Staat dafür, dass sie für alle verfügbar sind.

Auf Bundesebene ist das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zuständig für den Service public in der Infrastruktur. Es achtet darauf, dass die Dienstleistungen der Grundversorgung effizient, in guter Qualität und für alle angeboten werden. Die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft sind zu berücksichtigen und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.

Prinzipien des Service public

Der Begriff «Service public» ist zu einem Schlagwort geworden. Er wird sehr unterschiedlich gebraucht. Es gibt auch keine allgemein anerkannte Definition.

Der Bundesrat versteht unter Service public:

«Service public umfasst die Grundversorgung mit Infrastrukturgütern und -dienstleistungen, welche für alle Bevölkerungsschichten und Regionen des Landes zu gleichen Bedingungen in guter Qualität und zu angemessenen Preisen zur Verfügung stehen sollen.»

Für diese Grundversorgung mit lebenswichtigen Gütern und Diensten gelten folgende Regeln:

  • Inhalt: Was zur Grundversorgung gehört, muss durch die Gesetzgebung festgelegt werden.
  • Bedarf: Der Wandel der Bedürfnisse von Bevölkerung - wie auch von Unternehmen - ist zu berücksichtigen.
  • Zugänglichkeit: Die Dienstleistungen müssen in allen Landesgegenden flächendeckend erbracht werden und für alle Bevölkerungsgruppen gut erreichbar sein.
  • Qualität: Die Qualitätsanforderungen werden in den Gesetzen und Verordnungen vorgegeben und durch die Behörden überwacht und durchgesetzt.
  • Preis: Die Preise für die Dienstleistungen müssen für alle erschwinglich sein.
  • Kontinuität: Die Dienstleistungen müssen ohne Unterbrechung erbracht werden.

Für die konkrete Ausgestaltung dieser Grundsätze der Grundversorgung sind unterschiedliche Lösungen je nach Sektor zu suchen.

Teilweise wird der Service public über die Infrastruktur hinaus auch auf die Gesundheitsversorgung, die Bildung, die Kultur usw. ausgedehnt. Diese Dienstleistungen fallen jedoch nicht in den Aufgabenbereich des UVEK.

Die Finanzierung des Service public

Eine flächendeckende, hochwertige und preisgünstige Grundversorgung kostet etwas. Für die Finanzierung bestehen verschiedene Möglichkeiten, die zum Teil auch nebeneinander genutzt werden können.

  • Monopolfinanzierung: Einem Anbieter wird ein bestimmter Bereich reserviert. Die Erträge aus diesem Monopol dienen zur Finanzierung von nicht kostendeckenden Diensten.
    Beispiel Briefpost: Die Benützerinnen und Benützer in der Stadt finanzieren auch die Dienstleistungen auf dem Land. Geschäftskunden finanzieren Privatkunden.
  • Abgaben der Wettbewerbsteilnehmer: Die Anbieter bestimmter Dienstleistungen können zur Finanzierung der ungedeckten Kosten der Grundversorgung beigezogen werden. Dieses Modell ist in der Schweiz noch nicht in die Praxis umgesetzt; es bestehen aber die gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Telekommunikation und der Post.
  • Abgeltungen: Der Staat kann zur Finanzierung bestimmter Dienstleistungen Steuergelder zur Verfügung stellen.
    Beispiel öffentlicher Verkehr: Für gemeinwirtschaftliche Leistungen erhalten die SBB vom Bund im Jahr 2014 insgesamt 2199.3 Millionen Franken, davon 1890.8 Millionen Franken für die Infrastruktur, 278.6 Millionen Franken für den regionalen Personenverkehr und 24.8 Millionen Franken für den Güterverkehr.
  • Finanzierung durch Gewinne, welche das mit dem Service public beauftragte Unternehmen im Wettbewerbsbereich erzielt.
    Beispiel: Die Post soll mit Gewinnen z.B. aus der Briefpost oder aus Finanzdienstleistungen den Service public mitfinanzieren.

Der schweizerische Service public wird heute zum grössten Teil durch Tarife und Gebühren finanziert. Zusätzlich kommen Abgeltungen von gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Finanzierung aus Steuergeldern) im öffentlichen Verkehr zur Anwendung. Die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten können grundsätzlich auch kombiniert werden.

Kontakt

Generalsekretariat
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern

Tel.
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