So steuert der Bund die bundesnahen Unternehmen

Das Generalsekretariat UVEK nimmt in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung die Eigneraufgaben des Bundes bei Post, SBB, Swisscom und - gemeinsam mit dem Generalsekretariat des VBS - bei Skyguide wahr. Im Generalsekretariat UVEK ist hierfür der Direktionsstab für öffentliche und gemischtwirtschaftliche Unternehmen zuständig.

Steuerungsinstrumente des Bundes

Im Rahmen der vom Parlament beschlossenen Unternehmenserlasse verfügt der Bundesrat als Allein- bzw. Hauptaktionär von Post, SBB, Swisscom und Skyguide über drei Instrumente zur Wahrung seiner Interessen: die Wahl des Verwaltungsrates, die Festlegung von strategischen Zielen sowie die Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung.

Steuerungsprozess

Von besonderer Bedeutung ist die Verknüpfung dieser drei Instrumente, so dass zwischen dem Eigentümer Bund und den Unternehmungen ein Steuerungsprozess entsteht, in welchem Ziele gesetzt und ihre Erreichung systematisch überprüft werden und Korrekturmassnahmen erfolgen können.

Der Ablauf sieht wie folgt aus:

  • Der Verwaltungsrat jedes Unternehmens erstattet dem Bundesrat im 1. Quartal jeden Jahres Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele. Er legt dabei dar, inwieweit die einzelnen Ziele erreicht werden konnten, welche Ziele aus welchen Gründen nicht erreicht wurden und welche Massnahmen deshalb ergriffen werden.

  • Die federführenden Departemente UVEK und EFD (sowie VBS bei Skyguide) analysieren die eingegangen Berichte und besprechen sie anschliessend mit dem Verwaltungsrat und der Spitze der Geschäftsleitung. Dabei werden zusätzliche Informationsbedürfnisse abgedeckt, offene Fragen bereinigt und bei Bedarf Massnahmen besprochen. Daraus unterbreiten die federführenden Departmente dem Bundesrat einen Bericht über die Erfüllung der strategischen Ziele von Post, SBB, Swisscom und Skyguide.

  • Der Bundesrat entscheidet über die Zielerfüllung, genehmigt Geschäftsbericht sowie Jahresrechnung und entlastet den Verwaltungsrat. Bei Bedarf beschliesst der Bundesrat auch über die Anpassung der strategischen Ziele, über personelle Änderungen im Verwaltungsrat oder über weitere sich aufdrängende Massnahmen. Der Bericht wird den Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen des Parlamentes zugestellt, welche darüber eine Aussprache führen.

  • Das Parlament beurteilt sodann im Rahmen seiner Oberaufsicht, ob der Bundesrat seine Eignerrolle richtig wahrnimmt.
     

PostAuto Schweiz

Informationen zu den Subventionsbezügen bei PostAuto Schweiz AG, den Massnahmen des Bundes sowie zur Steuerung der bundesnahen Unternehmen.

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