Die Schweizerische Post

Ob Sie in Aïre im Kanton Genf oder mitten in der Stadt Zürich wohnen: die Schweizerische Post AG muss sicherstellen, dass Sie Briefe und Pakete verschicken können und ihre Zeitung erhalten.

Diese und weitere Dienstleistungen des Brief-, Paket-, Zahlungs- und Personenverkehrs gehören zur Grundversorgung im Postbereich. Die Einzelheiten des Auftrags sind im Postgesetz (PG) und in der Postverordnung (VPG) geregelt. Als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft gehört die Schweizerische Post zu 100% dem Bund.

Kennzahlen 2023
Zugestellt wurden… 1517 Mio. Briefe
174 Mio. Pakete
Verwaltete Kundengelder (PostFinance) 104 Mrd. Franken
Beförderte Passagiere (PostAuto) 175 Mio.
Mitarbeitende (Vollzeitstellen) 34 587
Umsatz 7279 Mio. Franken
Gewinn 254 Mio. Franken
Bundesbeitrag 255 Mio. Franken

Behördenorganisation im Postmarkt

Im Zuge der Totalrevision der Postgesetzgebung wurden im Oktober 2012 die Kompetenzen der Behörden im Postmarkt teilweise neu geregelt.

Generalsekretariat UVEK

Das Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) nimmt, zusammen mit der Eidg. Finanzverwaltung (EFV), gegenüber der Post die Eigentümerrolle wahr und überprüft insbesondere die Umsetzung der strategischen Ziele, die der Bundesrat vorgibt. Es bereitet die entsprechenden Bundesratsgeschäfte vor.

Bundesamt für Kommunikation: Sektion Post

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ist für die Gesetzgebung im Postbereich verantwortlich. Es nimmt die Aufsicht über die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs wahr, beurteilt die Gesuche für die indirekte Presseförderung und koordiniert die Vertretung der Schweizer Interessen in internationalen Organisationen.

Postkommission

Die PostCom ist eine unabhängige Regulierungsbehörde. Sie beaufsichtigt den schweizerischen Postmarkt, stellt die Grundversorgung sicher, überwacht die Qualität und sichert einen fairen Wettbewerb.

Der PostCom obliegt insbesondere die Aufsicht über die Grundversorgung mit Postdiensten. Dazu gehört die Überprüfung der Laufzeiten von Briefen und Paketen sowie der Vorgaben zum Zugang der Grundversorgung. Ausserdem kontrolliert die PostCom, ob die Post die Nettokosten der Grundversorgung korrekt berechnet und das Verbot der Quersubventionierung beachtet.

Auf Antrag von betroffenen Gemeinden hin gibt sie Empfehlungen an die Post zu Schliessungen oder Verlegung von Poststellen oder deren Umwandlung in Postagenturen ab. Sie entscheidet bei Streitigkeiten zwischen den Postdienstanbieterinnen über den Zugang zu Postfachanlagen und den Austausch von Adressdaten. Sie wacht ausserdem darüber, dass die Postdienstanbieterinnen die Meldepflicht erfüllen und die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten.

Schliesslich ist sie zuständig für die Einrichtung bzw. die Aufsicht über die unabhängige Schlichtungsstelle, die Schlichtungsvorschläge bei Streitigkeiten zwischen Postdienstanbieterinnen sowie Kundinnen und Kunden abgibt.

Behördenorganisation PostAuto

Grundversorgung

Adressierte Briefe bis zu 50 Gramm dürfen ausschliesslich von der Post transportiert werden. Abgesehen von diesem Monopol befindet sich der Postmarkt vollständig im Wettbewerb. Der Inhalt der Grundversorgung mit Postdiensten und mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs ist gesetzlich festgelegt.

Die Grundversorgung mit Postdiensten umfasst die Annahme, die Beförderung und die Zustellung von Briefen bis 1 kg und Paketen bis 20 kg ins In- und Ausland sowie von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften. Diese Postsendungen müssen an mindestens fünf Wochentagen, abonnierte Tageszeitungen an sechs Wochentagen zugestellt werden.

Die Dienstleistungen der Grundversorgung müssen für die gesamte Bevölkerung in allen Regionen in angemessener Distanz erreichbar sein. Die Erreichbarkeit wird auf Stufe Kanton gemessen.

Die Post ist verpflichtet, ein flächendeckendes Netz von Zugangspunkten (Poststellen, Postagenturen, Briefeinwürfe) zu betreiben. Dabei müssen 90% der ständigen Wohnbevölkerung eine Poststelle oder eine Postagentur zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 20 Minuten bzw. 30 Minuten (beim Vorhandensein eines Hausservices) erreichen können. Darüber hinaus muss in urbanen Gebieten pro 15'000 Einwohner oder Beschäftigte mindestens ein bedienter Zugangspunkt (Poststelle oder Agentur) bestehen. Beim Überschreiten der Schwelle von jeweils 15'000 Beschäftigten oder Einwohnern muss die Post einen weiteren Zugangspunkt einrichten.

Zur Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs gehören das Eröffnen und Führen eines Kontos, die Überweisung, die Bareinzahlung und der Bargeldbezug innerhalb der Schweiz. Die Post muss in Ortschaften, in denen die Bareinzahlung nicht innert der vorgegebenen 20 Minuten an einem physischen Zugangspunkt getätigt werden kann, diese Dienstleistung am Domizil oder in anderer geeigneter Weise, z.B. in Kooperation mit einer Bank, anbieten.

Die Post untersteht der gesetzlichen Vorgabe, die Preise der Dienstleistungen der Grundversorgung unabhängig von der Distanz und nach einheitlichen Grundsätzen festzulegen.

14.06.2024

Post: Modernisierung und finanzielle Stabilisierung der Grundversorgung

Die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten soll um digitale Angebote erweitert und auf eine finanziell tragfähige Basis gestellt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 die Stossrichtung für eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Postverordnung festgelegt.

Strategische Ziele

Die Ziele des Bundesrates für die Post: Strategische Schwerpunkte, finanzielle und personalpolitische Ziele

Anforderungsprofil Verwaltungsrat

Grösse und Zusammensetzung des Verwaltungsrates sowie das Anforderungsprofil an deren Mitglieder

Totalrevision der Postgesetzgebung

Die letzte Postgesetzrevision 2012/2013 umfasste die Umwandlung der öffentlich-rechtlichen Anstalt Post in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft und die Ausgliederung der PostFinance AG.

PostAuto Schweiz

Informationen zu den Subventionsbezügen bei PostAuto Schweiz AG, den Massnahmen des Bundes sowie zur Steuerung der bundesnahen Unternehmen.

Zielvorgaben und Zielerreichung

Die strategischen Ziele für Post, SBB, Swisscom und Skyguide werden vom Bundesrat alle vier Jahre festgelegt. Die Unternehmen müssen den Bundesrat jährlich darüber informieren, ob sie diese Ziele erreicht haben.

Pressedienste

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/uvek/bundesnahe-betriebe/post.html