Coronavirus: Wichtige Entscheide des Bundesrats

Der Inhalt dieses Dossiers umfasst den Zeitraum von Februar 2020 bis März 2022 und wird nicht mehr aktualisiert.

Mittwoch, 30. März 2022

30.03.2022

Coronavirus: Rückkehr in die normale Lage und Planung der Übergangsphase bis Frühling 2023

Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Die Ziele und die genaue Aufgabenverteilung in dieser Phase hat der Bundesrat in einem Grundlagenpapier festgehalten, das bis am 22. April 2022 in Konsultation geht.

Mittwoch, 16. Februar 2022

16.02.2022

Coronavirus: Bundesrat hebt Massnahmen auf – einzig Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen sowie Isolation bleiben noch bis Ende März

Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Aufgehoben sind auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung. An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben. Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022; danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.

Mittwoch, 2. Februar 2022

02.02.2022

Coronavirus: Bundesrat hebt Quarantäne und Homeoffice-Pflicht auf und startet Konsultation zu umfassenden Lockerungen

Ab morgen Donnerstag, 3. Februar 2022, wird die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne aufgehoben. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 entschieden. Er schlägt zudem umfassende Aufhebungen von Massnahmen vor, die er, abhängig von der epidemischen Lageentwicklung, am 16. Februar 2022 beschliessen kann. Die Konsultation dauert bis am 9. Februar.

Mittwoch, 19. Januar 2022

19.01.2022

Coronavirus: Quarantäne und Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar; übrige Massnahmen provisorisch bis Ende März

Der Bundesrat verlängert angesichts der angespannten Lage in den Spitälern die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Dies hat er an seiner Sitzung vom 19. Januar 2022 entschieden. Die Homeoffice-Pflicht gilt neu bis Ende Februar, ebenso die Kontaktquarantäne. Die 2G- und die 2Gplus-Regel für gewisse Innenräume, die ausgeweitete Maskenpflicht innen, die 3G-Regel für Veranstaltungen draussen ab 300 Personen sowie die Einschränkung privater Treffen gelten provisorisch bis Ende März; der Bundesrat überprüft aber laufend, ob die Entwicklung der Pandemie eine frühere Aufhebung der Massnahmen zulässt. Ausserdem verkürzt der Bundesrat per Ende Januar die Gültigkeit der Impf- und Genesenenzertifikate auf 270 Tage.

Mittwoch, 12. Januar 2022

12.01.2022

Coronavirus: Bundesrat schlägt Verlängerung der Massnahmen vor und verkürzt Isolation und Quarantäne auf 5 Tage

Die am 17. Dezember 2021 beschlossenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus sollen bis Ende März 2022 verlängert werden. Dies schlägt der Bundesrat angesichts der angespannten Lage in den Spitälern vor. Er hat dazu eine Konsultation gestartet. Ausserdem soll die Gültigkeitsdauer des Zertifikats auf 270 Tage verkürzt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 zudem beschlossen, die Dauer von Isolation und Quarantäne ab sofort auf fünf Tage zu verkürzen.

Freitag, 17. Dezember 2021

17.12.2021

Coronavirus: Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen

Ab Montag, 20. Dezember 2021, gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Damit wird das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden. Sie geben das Virus leichter weiter und erkranken viel häufiger schwer. Als zusätzlicher Schutz muss an diesen Orten eine Maske getragen und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden. Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei Blasmusikproben, oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Ausserdem gilt erneut eine Homeoffice-Pflicht. Private Treffen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 entschieden. Der Bundesrat hat zudem die Übernahme der Testkosten geregelt und die Beschaffung zusätzlicher Impfdosen beschlossen.

Freitag, 3. Dezember 2021

03.12.2021

Coronavirus: Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie

Ab Montag, 6. Dezember 2021, wird in der Schweiz die Zertifikats- und Maskenpflicht ausgeweitet, die Home-Office-Empfehlung verstärkt sowie die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests verkürzt. Ausserdem erhalten zertifikatspflichtige Veranstaltungen und Einrichtungen die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen zu beschränken und damit auf die Maskenpflicht zu verzichten. Dies hat der Bundesrat nach Konsultation der Kantone, der Sozialpartner und der zuständigen Parlamentskommissionen an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 entschieden. Er reagiert damit auf die starke Zunahme von Covid-19-Patientinnen und -Patienten in den Spitälern und auf das Auftreten der neuen Omikron-Virusvariante. Die neuen Massnahmen sind bis am 24. Januar 2022 befristet. Zudem gilt bei der Einreise eine verschärfte Testpflicht. Dafür werden ab morgen 4. Dezember 2021 alle Länder von der aktuellen Quarantäneliste gestrichen.

Mittwoch, 8. September 2021

08.09.2021

Coronavirus: Bundesrat dehnt Zertifikatspflicht aus und startet Konsultation zu neuen Einreisebestimmungen

Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Das Zertifikat darf auch von Arbeitgebern im Rahmen von Schutzmassnahmen genutzt werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. September entschieden. Damit reagiert er auf die anhaltend angespannte Lage in den Spitälern. Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Der Bundesrat hat zudem zwei Vorlagen in Konsultation geschickt: zur Einreise von nicht-genesenen und nicht-geimpften Personen sowie zum Zugang zum Schweizer Covid-Zertifikat für Personen, die im Ausland geimpft wurden.

Mittwoch, 23. Juni 2021

23.06.2021

Coronavirus: Bundesrat beschliesst weiteren, grossen Öffnungsschritt und erleichtert die Einreise in die Schweiz

Ab Samstag, 26. Juni 2021, werden die Massnahmen gegen das Coronavirus stark reduziert und vereinfacht. So werden unter anderem die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Ausserdem können in Restaurants wieder beliebig viele Personen zusammensitzen und Grossveranstaltungen mit Zertifikat ohne Beschränkungen von Kapazität und Anzahl Personen stattfinden. Damit ist der Öffnungsschritt grösser als in der Konsultation vorgeschlagen. An seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 hat der Bundesrat zudem die Einreise in die Schweiz erleichtert. Die grenzsanitarischen Massnahmen konzentrieren sich neu auf Einreisende aus Ländern mit einer besorgniserregenden Virusvariante.

Mittwoch, 26. Mai 2021

26.05.2021

Coronavirus: Der vierte Öffnungsschritt ab Montag wird grösser als geplant

Am Montag, 31. Mai 2021, erfolgt ein weiterer Öffnungsschritt. Dabei geht der Bundesrat weiter als in der Konsultation vorgeschlagen, insbesondere bei den Veranstaltungen, den privaten Treffen und den Restaurants. Damit reagiert er auf die verbesserte epidemiologische Lage und die Resultate der Konsultation. Zudem sind neu nicht nur Genesene, sondern auch Geimpfte von der Quarantäne ausgenommen. An seiner Sitzung vom 26. Mai hat der Bundesrat auch entschieden, wann und mit welchen Vorgaben Grossveranstaltungen wieder stattfinden können und wie sie entschädigt werden, wenn sie aus epidemiologischen Gründen abgesagt werden müssen.

Mittwoch, 21. April 2021

21.04.2021

Coronavirus: Bundesrat zeigt mit Drei-Phasen-Modell das weitere Vorgehen auf

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. April 2021 seine Strategie für die kommenden Monate konkretisiert. Er hat dazu drei Phasen definiert, bis alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft sind und die Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19 weitgehend aufgehoben werden können. Wie lange die einzelnen Phasen dauern, hängt von der Impfbereitschaft der jeweiligen Bevölkerungsgruppen und dem Verlauf der Impfkampagne ab. Der Bundesrat hat das Drei-Phasen-Modell bei den Kantonen in Konsultation geschickt. Aufgrund der weitreichenden Öffnungen per 19. April 2021 und der fragilen epidemiologischen Lage werden vor dem 26. Mai 2021 kaum weitere Öffnungsschritte möglich sein.

Mittwoch, 14. April 2021

14.04.2021

Coronavirus: Nächster Öffnungsschritt am 19. April

Der Bundesrat führt seine Strategie einer vorsichtigen, schrittweisen Öffnung fort. An seiner Sitzung vom 14. April 2021 hat er einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Ab Montag, 19. April, sind mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen. Die Lage ist zwar weiterhin fragil, das Risiko einer weiteren Öffnung ist für den Bundesrat aber vertretbar. Bei allen wieder erlaubten Aktivitäten ist das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands möglich und mit wenigen Ausnahmen auch vorgeschrieben. Ausserdem schreitet die Durchimpfung der Risikogruppen gut voran und das Testen wird laufend ausgedehnt.

Freitag, 19. März 2021

19.03.2021

Coronavirus: Erleichterungen für private Treffen ab dem 22. März; weitere Öffnungen wegen Anstieg der Fallzahlen verschoben

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. März 2021 entschieden, die Einschränkung für Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen von fünf auf maximal zehn Personen zu lockern. Für weitere Öffnungen ist das Risiko eines unkontrollierten Anstiegs der Fallzahlen derzeit zu gross, nachdem die Zahl der Infektionen seit Ende Februar wieder zunimmt. Ausserdem sind noch zu wenig Menschen geimpft, um einen starken Anstieg der Hospitalisationen zu vermeiden. Der Bundesrat will die gute Ausgangslage für die Impfkampagne in den nächsten Monaten erhalten. Für den Fall, dass die epidemiologische Lage erneute Schliessungen erfordert, hat der Bundesrat Richtwerte definiert. Er hat zudem den von den Tarifpartnern ausgehandelten Tarifvertrag für die Vergütung der Covid-19-Impfung genehmigt.

Mittwoch, 24. Februar 2021

24.02.2021

Coronavirus: Bundesrat beschliesst ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März

Ab Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 nach Konsultation der Kantone entschieden. Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.

Mittwoch, 13. Januar 2021

13.01.2021

Coronavirus: Bundesrat verlängert und verschärft Massnahmen

Die Ansteckungszahlen stagnieren auf sehr hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg. Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Er hat zum einen die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Zum anderen hat er neue Massnahmen beschlossen, um die Kontakte drastisch zu reduzieren: Neu gilt ab Montag, 18. Januar eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird verstärkt.

Montag, 21. Dezember 2020

21.12.2020

Coronavirus: Einreiseverbot und rückwirkende Quarantäne für Personen aus Grossbritannien und Südafrika

Nach der Entdeckung einer neuen, ansteckenderen Variante des Coronavirus in Grossbritannien und Südafrika hat der Bundesrat heute, 21. Dezember 2020, Massnahmen beschlossen, um die weitere Ausbreitung der neuen Virusvariante möglichst zu verhindern. Alle Personen, die seit dem 14. Dezember 2020 aus den beiden Ländern eingereist sind, müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Der Bundesrat hat zudem ab heute ein grundsätzliches Einreiseverbot für alle Ausländerinnen und Ausländer beschlossen, die aus Grossbritannien und Südafrika in die Schweiz einreisen wollen. Damit sind insbesondere touristische Reisen aus diesen Ländern ausgeschlossen.

Freitag, 18. Dezember 2020

18.12.2020

Coronavirus: Bundesrat verschärft nationale Massnahmen und schliesst Restaurants sowie Kultur-, Freizeit- und Sportbetriebe

Die epidemiologische Lage ist besorgniserregend. Die Zahl der Ansteckungen ist sehr hoch und steigt wieder an. Die Spitäler und das Gesundheitspersonal sind seit Wochen sehr stark belastet und die Festtage erhöhen das Risiko eines beschleunigten Anstiegs. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 nach Konsultation der Kantone die nationalen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus noch einmal verstärkt. Ziel ist, die Zahl der Kontakte stark zu reduzieren. Ab Dienstag, 22. Dezember, sind Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen geschlossen. Der Bundesrat hat zudem den Einsatz von Schnelltests erweitert, um noch breiter testen zu können.

Freitag, 11. Dezember 2020

11.12.2020

Coronavirus: Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessungen an Sonn- und Feiertagen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 seine Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstärkt. Ziel ist, die Anzahl Kontakte weiter zu reduzieren und Menschenansammlungen zu vermeiden. Für Restaurants und Bars, Läden und Märkte, Museen und Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen gilt ab morgen Samstag, 12. Dezember, eine Sperrstunde ab 19 Uhr. Sie müssen mit Ausnahme von Restaurants und Bars auch an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Kantone mit günstiger epidemiologischer Entwicklung können die Sperrstunde bis auf 23 Uhr ausweiten. Veranstaltungen sind mit bestimmten Ausnahmen verboten, sportliche und kulturelle Aktivitäten sind nur noch in Gruppen bis fünf Personen erlaubt.

Dienstag, 8. Dezember 2020

08.12.2020

Coronavirus: Lage verschlechtert sich – Bundesrat bereitet weitergehende Massnahmen vor

Die epidemiologische Lage in der Schweiz verschlechtert sich zusehends. Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 8. Dezember eine Aussprache zur Lage geführt. Er will in einem mehrstufigen Prozess die Situationen rasch verbessern. An der Sitzung vom 11. Dezember will er die nationalen Massnahmen vereinheitlichen und verschärfen. Sollte sich die Lage weiter verschlechtern, sollen am 18. Dezember weitere Massnahmen hinzukommen.

Freitag, 4. Dezember 2020

04.12.2020

Coronavirus: Bundesrat fordert Kantone mit negativer Entwicklung zum sofortigen Handeln auf und beschliesst zusätzliche Massnahmen

Die epidemiologische Lage in der Schweiz bleibt äusserst angespannt. Der Bundesrat ruft deshalb die Kantone, in denen sich die Lage verschlechtert, dazu auf, sofort zu handeln. Er hat an seiner Sitzung vom 4. Dezember zudem neue Massnahmen beschlossen. Ziel ist die Fallzahlen weiter zu reduzieren, insbesondere noch vor den Feiertagen. Die Regeln für Läden werden ab Mittwoch, 9. Dezember, verschärft und die Kapazität der geschlossenen Bahnen in den Skigebieten begrenzt.

Mittwoch, 28. Oktober 2020

Sonntag, 18. Oktober 2020

18.10.2020

Coronavirus: Einschränkungen für private Veranstaltungen, keine öffentlichen Versammlungen von mehr als 15 Personen, ausgeweitete Maskenpflicht und Homeoffice

Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen. Ab Montag, 19. Oktober, sind im öffentlichen Raum spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten. In öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden. Eine Maskenpflicht gilt zudem in allen Bahnhöfen, Flughäfen und an Bus- und Tramhaltestellen. Er hat zudem Regeln für private Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen aufgestellt. Ausserdem darf in Restaurants, Bars und Clubs nur im Sitzen konsumiert werden. Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» entsprechend angepasst. Darin ist neu auch die Empfehlung zum Homeoffice verankert.

Mittwoch, 12. August 2020

Mittwoch, 1. Juli 2020

Freitag, 19. Juni 2020

Mittwoch, 27. Mai 2020

Mittwoch, 13. Mai 2020

Mittwoch, 29. April 2020

Donnerstag, 16. April 2020

Mittwoch, 8. April 2020

Freitag, 3. April 2020

Mittwoch, 1. April 2020

Freitag, 27. März 2020

Mittwoch, 25. März 2020

Freitag, 20. März 2020

Montag, 16. März 2020

Freitag, 13. März 2020

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