Alpenschutz bleibt gewahrt

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Auch ein zweiter Strassentunnel würde an der geltenden Beschränkung der Fahrzeuge durch das Gotthard-Gebiet nichts ändern.
Verfassung und Gesetz garantieren, dass am Gotthard auch mit zwei Röhren stets nur eine Fahrspur pro Richtung dem Verkehr offen steht. © Keystone / Gaetan Bally

Die Kapazität des Gotthardtunnels wird mit dem Bau der zweiten Röhre nicht erhöht. Das garantieren der Alpenschutzartikel in der Verfassung und eine im Gesetz neu verankerte Beschränkung: Pro Richtung darf stets nur eine Fahrspur betrieben werden.

Gemäss Alpenschutzartikel darf die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet nicht erhöht werden. Die Sanierungslösung mit zweiter Röhre ist damit vollständig im Einklang: Pro Richtung darf stets nur eine Fahrspur betrieben werden. Das garantiert neben der Verfassung auch eine im Gesetz neu verankerte Beschränkung. Nach Abschluss aller Arbeiten wird der Verkehr richtungsgetrennt durch die beiden Tunnel geführt - mit je einer Fahrspur und einem Pannenstreifen pro Richtung.

Diese Lösung ist im Übrigen auch vollumfänglich vereinbar mit dem Landverkehrsabkommen, das die Schweiz mit der EU abgeschlossen hat.

Die Schweizer Verkehrspolitik beruht darauf, möglichst viele Güter von der Strasse auf die Schiene zu verlagern.  Dank der bisher getroffenen Massnahmen können pro Jahr rund 650‘000 bis 700‘000 Lastwagenfahrten vermieden werden. Mit der Eröffnung des Eisenbahn-Basistunnels durch den Gotthard 2016 und des Ceneri 2020 wird die Verlagerung auf die Schiene weiter gestärkt. Für die Feinverteilung und den kleinräumigen Binnenverkehr wird es aber weiterhin gute Strassen brauchen – sowohl in den Zentren als auch am Gotthard.

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