Worum geht es? – Die Argumente des Bundesrats

Aktuelle Informationen zum Thema:

(Archiviertes Abstimmungsdossier, Stand 05.06.2016)

EIne Collage von 3 Bildern zeigen: SBB-Zug, Briefbote mit Elektro-Scooter in den Bergen, Kabel des Swisscom-Glasfasernetzes.
Service public: Die zuverlässige Versorgung mit Verkehrs-, Energie- und Kommunikationsdienstleistungen trägt zur hohen Lebensqualität und zum Gedeihen der Wirtschaft bei. © SBB/CFF/FFS / Die Post / Swisscom

Am 5. Juni 2016 haben sich die Stimmberechtigten an der Urne für die Volksinitiative „Pro Service public“  ausgesprochen. Sie verlangt, dass Post, Swisscom und SBB im Bereich der Grundversorgung nicht nach Gewinn streben und auf die Quersubventionierungen anderer Bereiche verzichten. Zudem dürfen ihre Angestellten höchstens so viel verdienen wie jene der Bundesverwaltung. Bundesrat und Parlament hatten empfohlen, die Initiative abzulehnen.  

Diese Seite enthält die im Hinblick auf die Abstimmung erarbeitete Argumentation des Bundesrates.

Das will die Initiative

Die Volksinitiative „Pro Service public“ wurde von mehreren Konsumentenzeitschriften lanciert. Sie verlangt eine Änderung des Artikels 43b der Bundesverfassung über die „Grundsätze für Leistungen der Grundversorgung durch den Bund“. Mit der Verfassungsänderung wollen die Initianten den ihrer Ansicht nach schlechter gewordenen Service public verbessern und einen Abbau stoppen. Konkret wird gefordert, dass der Bund und die bundesnahen Unternehmen im Bereich der Grundversorgung:

  • nicht nach Gewinn streben
  • andere Verwaltungsbereiche nicht quersubventionieren
  • nicht nach fiskalischen Interessen streben

Im Weiteren soll der Bund dafür sorgen, dass die Löhne und Honorare der Mitarbeitenden dieser Unternehmen nicht über denjenigen der Bundesverwaltung liegen.

Warum der Bundesrat die Initiative ablehnt

Die Initiative redet Gutes schlecht

Die Initiative suggeriert, dass der Service public in der Schweiz mangelhaft sei. Dabei erbringen Post, SBB und Swisscom ausgezeichnete Leistungen: Fast die ganze Schweiz ist mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar. Der Fahrplan ist dicht und die Pünktlichkeit hoch. Briefe und Pakete werden zuverlässig zugestellt; die Dichte an Poststellen und Agenturen ist hoch, ebenso wie die Abdeckung mit Breitband. Kurz: Die Schweiz verfügt über eine sichere, qualitativ hochstehende und flächendeckende Grundversorgung mit Infrastrukturdienstleistungen. Der Service public ist ein Markenzeichen der Schweiz – und gleichzeitig eine Voraussetzung für die hohe Lebensqualität, den nationalen Zusammenhalt unseres Landes und für das Gedeihen der Wirtschaft.

Die Initiative schränkt die Unternehmen ein und ist gegen die Interessen der Kundinnen und Kunden

Die Initianten argumentieren, der Service public werde abgebaut. Sie wollen Gegensteuer geben, indem sie Post, SBB und Swisscom das Streben nach Gewinnen untersagen. Anfallende Gewinne sollen die Unternehmen behalten statt sie dem Bund abzugeben. Eine solche Vorgabe würde die Unternehmen in ihrer Geschäftstätigkeit einschränken. Sie würden zudem den Anreiz verlieren, effizient zu wirtschaften. Als Folge davon hätten sie nicht mehr die Mittel, um in neue Technologien und Produkte zu investieren, die es für eine gute Grundversorgung braucht. Der Bundesrat erwartet indes, dass Post, SBB und Swisscom ihre Dienstleistungen stetig zugunsten der Bedürfnisse der Bevölkerung weiterentwickeln. Swisscom investiert zum Beispiel jedes Jahr 1.8 Mrd. Franken in den Ausbau der Netz- und IT-Infrastruktur, um ihren Kunden immer schnellere Verbindungen zu bieten.

Die Initiative schmälert die Attraktivität der bundesnahen Unternehmen als Arbeitgeberin

Die Initiative verlangt weiter, dass die Löhne und Honorare der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen nicht über denjenigen der Bundesverwaltung liegen. Mit dieser Vorschrift würden die Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt an Attraktivität einbüssen, weil sie ihr Lohngefüge an dasjenige des Bundes angleichen müssten. Sie sind indes auf marktgerechte Löhne angewiesen, weil sie erfahrenes und qualifiziertes Personal benötigen – etwa Spezialisten aus der Banken- oder IT-Branche.  

Die Initiative stellt das Grundprinzip des Service public in Frage

Die Initianten wollen Quersubventionierungen in andere Bereiche verbieten. Aus dem Initiativtext wird aber nicht ersichtlich, was damit genau gemeint ist. Nach Aussagen des Initiativkomitees soll damit sichergestellt werden, dass Gewinne der bundesnahen Unternehmen aus der Grundversorgung nicht in Form von Dividenden an den Bund ausgeschüttet werden. Es ist ein Grundprinzip des Service public, dass weniger rentable Bereiche der Grundversorgung über die Gewinne aus anderen Bereichen finanziert werden. Dadurch werden einheitliche Preise und die Erschliessung der ganzen Schweiz mit qualitativ hochstehenden Dienstleistungen ermöglicht. Der Gedanke des Service public basiert somit auf Ausgleich und Solidarität.

Die Initiative führt zu Steuerausfällen

Würden die Unternehmen bei der Grundversorgung keine Gewinne mehr an den Bund ausschütten, müssten diese Ausfälle entweder mit Steuererhöhungen oder mit einem Abbau der Service-public-Leistungen ausgeglichen werden. Auf dem Spiel stehen namhafte Beträge: Die Ertragssteuern der bundesnahen Unternehmen und die Dividendenausschüttung von Swisscom und Post betrugen im Jahr 2014 insgesamt CHF 1.3 Mia. Mit der Umsetzung der Initiative würden diese Einnahmen beim Bund und den Kantonen kleiner.  

Die Initiative schafft Unsicherheit und setzt auf die falschen Mittel

Die Initiative verspricht mehr Service public, lässt aber offen, wie sie dies erreichen will. Bei einem Ja entstünde grosse Unsicherheit, insbesondere in Bezug auf die Umsetzung auf Gesetzesstufe. Die vorgesehenen Vorgaben zum Gewinn und den Quersubventionierungen sowie zur Ausgestaltung der Löhne würden die bundesnahen Unternehmen schwächen – und damit auch den Service public.
    

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