Aktuelle Informationen zum Thema:
(Archiviertes Abstimmungsdossier, Stand 05.06.2016)
Die Züge verkehren zuverlässig, die Post wird pünktlich zugestellt, die Telekommunikation funktioniert auf hohem Niveau: Der flächendeckende und gute Service public ist ein Markenzeichen der Schweiz – und gleichzeitig die Voraussetzung für die hohe Lebensqualität und das Gedeihen der Wirtschaft. Erbracht werden diese Dienstleistungen insbesondere von den bundesnahen Unternehmen Swisscom, Post und SBB.
Der Service public – also die Grundversorgung insbesondere in den Bereichen öffentlicher Verkehr, Post und Telekommunikation – hat in der Schweiz einen besonderen Stellenwert. Die Bevölkerung erwartet eine gute Versorgung in allen Regionen des Landes – auch dort, wo es sich betriebswirtschaftlich nicht lohnt. Der Staat sorgt dafür, dass die Dienstleistungen in guter Qualität und zu angemessenen Preisen überall zur Verfügung stehen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die hohe Lebensqualität in der ganzen Schweiz und für das Gedeihen der Wirtschaft.
Erbracht wird die Grundversorgung in erster Linie durch die Swisscom, die Post und die SBB. Der Bund macht diesen Unternehmen Vorgaben zum Dienstleistungsangebot. Gleichzeitig gewährt er ihnen unternehmerische Freiheiten, damit sie im Wettbewerb bestehen können. Die drei Unternehmen sind als Aktiengesellschaften ausgestaltet. Der Bund ist gesetzlich verpflichtet, die Mehrheit zu halten (aktuell: Post und SBB 100%, Swisscom 51%).
Service public bei Swisscom, Post und SBB
Zahlen zum Geschäftsjahr 2015
Post | SBB | Swisscom | |
---|---|---|---|
Umsatz (Mio. CHF) | 8'224 | 8‘762 | 11‘678 |
Gewinn (Mio. CHF) | 645 | 246 | 1‘362 |
Dividendenausschüttung an Bund (Mio. CHF) | 200 | -- | 581 4) |
Bundesbeiträge (Mio. CHF) | 50 1) 176 2) |
2‘090 3) | -- |
Personal (PE) | 44'131 | 33‘000 | 21‘637 |
Lernende | 2'077 | 1‘488 | 903 |
1) für indirekte Presseförderung (diese werden zwar der Post überwiesen, Subventionsempfänger sind jedoch die Verleger)
2) Abgeltungen Bund an PostAuto
3) Abgeltungen und Investitionsbeiträge des Bundes für Infrastruktur, Regional- und Güterverkehr
4) Die Dividendenausschüttung betrug insgesamt 1‘140 Mio. CHF, davon an Aktionäre neben dem Hauptaktionär Bund 559 Mio. CHF.
So steuert der Bund die Unternehmen
Die Wahl der Verwaltungsräte der Unternehmen erfolgt an der Generalversammlung durch einen vom Bundesrat instruierten Vertreter. Die Auswahl der Verwaltungsräte gründet auf professionellen Kriterien (Anforderungsprofile). Der Bundesrat entsendet zudem einen Staatsvertreter in den Verwaltungsrat der Swisscom. Ansonsten hat dieser Vertreter dieselben Rechte und Pflichten wie die von der Generalversammlung gewählten Mitglieder.
Der Verwaltungsrat als oberstes Führungsorgan des Unternehmens trägt gegenüber der vom Bund beherrschten Generalversammlung die volle Verantwortung.
Anforderungsprofil für die Verwaltungsräte:
Post
SBB
Swisscom
Der Bundesrat legt jeweils für vier Jahre so genannt strategische Ziele für Swisscom, Post und SBB fest. Damit macht er gegenüber der Öffentlichkeit – und im Falle von Swisscom gegenüber den anderen Investoren – transparent, welche Erwartungen der Bund als Aktionär an die Unternehmen hat. So schafft er verlässliche Rahmenbedingungen. Die strategischen Ziele des Bundesrates beschränken sich auf die grundsätzliche Ausrichtung der Unternehmen, auf allgemeine finanzielle und personelle Vorgaben sowie auf Leitplanken für Kooperationen und Beteiligungen. Die konkrete Umsetzung der Ziele liegt in der Verantwortung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Unternehmen.
Der Bundesrat beurteilt einmal jährlich aufgrund eines Berichtes des Verwaltungsrats, ob die Ziele erreicht wurden. Er passt sie bei Bedarf an, nimmt personelle Änderungen im Verwaltungsrat vor oder trifft andere Massnahmen. Der Bundesrat orientiert die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen der Eidgenössischen Räte über seine Einschätzung der Zielerreichung und über seine Beschlüsse.
Der Bundesrat prüft und genehmigt den Geschäftsbericht und die Rechnung anlässlich der Generalversammlung.
Kontakt
Generalsekretariat
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern
- Tel.
- +41 58 462 55 11