Subventionsbezüge bei PostAuto Schweiz AG

Das zum UVEK gehörende Bundesamt für Verkehr (BAV) ist zusammen mit den Kantonen zuständig für die Subventionen im Regionalen Personenverkehr (RPV). Im Rahmen einer ordentlichen Revision hat es festgestellt, dass die PostAuto Schweiz AG zu hohe Gewinne im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr erzielt und in andere Geschäftsfelder umgebucht hat. Bund, Kantone und die Post haben eine Vereinbarung über die Rückzahlung und die Abwicklung der zu viel bezogenen, rechtswidrigen Abgeltungen abgeschlossen. Das BAV hat zudem sein Aufsichtssystem angepasst.

Im Herbst 2018 unterzeichneten Bund, Kantone und Gemeinden eine Rahmenvereinbarung, welche die Bereinigung der subventionsrechtlichen Aspekte beinhaltet. Gemäss dieser Vereinbarung hat die Post dem Bund, den Kantonen und Gemeinden insgesamt 188,1 Millionen Franken zurückzuzahlen. Zusätzlich zu diesen Geldern leistet PostAuto freiwillig insgesamt 17.2 Millionen Franken an die Geschädigten für zu Unrecht bezogene Subventionen in den Jahren 2004-2006. Die Forderung wäre verjährt, wird von der Post im Sinne einer sauberen Aufarbeitung dennoch bezahlt. Die Gelder gehen je rund zur Hälfte an den Bund und die Kantone bzw. die Gemeinden.

Ausserdem hat das BAV sein Aufsichtskonzept überarbeitet, um den sorgsamen Umgang mit Subventionen zu stärken.

«UVEK passt Vorschriften zur Rechnungsprüfung der öV-Unternehmen an» - Medienmitteilung BAV, 01.05.2020

«Die Vereinbarung zu den Rückerstattungen im «Fall Postauto» tritt in Kraft» - Medienmitteilung BAV, 18.12.2018

«Bund, Kantone und Post verständigen sich auf Rückerstattungen im Fall PostAuto» - Medienmitteilung BAV, Rahmenvereinbarung, Bericht PwC, 21.09.2018

«Korrekte Verwendung der Subventionen im öffentlichen Verkehr: BAV stärkt Aufsicht» – Medienmitteilung BAV, 06.05.2019

Im Zusammenhang mit dem Postauto-Fall wurden seit dem Aufdecken der rechtswidrigen Umbuchungen verschiedene weitere Massnahmen beschlossen.

Entscheide Bundesrat  

Das BAV hat im Lichte der aufgedeckten rechtswidrigen Umbuchungen verschiedene Massnahmen getroffen:

  • Aufgrund der Unregelmässigkeiten beim Bezug von Subventionen im regionalen Personenverkehr durch die PostAuto Schweiz AG wurde dem Verwaltungsrat der Post für das Jahr 2017 keine vollumfängliche Décharge erteilt. Von der Entlastung ausgenommen wurden die Vorfälle im Zusammenhang mit den Subventionsbezügen der Post-Auto-Gesellschaften.
    «Bundesrat schränkt Décharge für den Verwaltungsrat der Post ein» - Medienmitteilung des Bundesrats vom 11.06.2018
  • Die Rechnung 2017 wurde genehmigt. Darin hat die Post Rückstellungen für die Rückzahlungen an den Bund und die Kantone für die zu Unrecht bezogenen Subventionen im regionalen Personenverkehr gemacht.
  • Die KPMG AG wurde für das Geschäftsjahr 2018 als Revisionsstelle der Post wiedergewählt. Danach wird die Zusammenarbeit mit KPMG AG beendet. Die Post führt ein Ausschreibungsverfahren für eine neue Revisionsstelle ab dem Geschäftsjahr 2019 durch.
  • Vor dem Hintergrund der Vorkommnisse in den letzten Monaten (Fall PostAuto, Cyber-Attacke bei RUAG, Datendiebstahl bei Swisscom) hat der Bundesrat zudem beschlossen, die Grundsätze und Leitlinien der Steuerung der bundesnahen Unternehmen (Corporate Governance, Bericht von 2006) extern überprüfen zu lassen. Dieser Bericht wurde am 26. Juni 2019 publiziert.
    Medienmitteilung und Expertenbericht «Beurteilung der Corporate Governance des Bundes anhand der Analyse von vier Unternehmen» 26.06.2019
  • Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Februar 2020 zum Bericht der Geschäftsprüfungs-Kommission des Ständerats (GPK-S) vom 12. November 2019 «Buchungsunregelmässigkeiten bei der PostAuto Schweiz AG – Erwägungen aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht» Stellung genommen. In dieser Stellungnahme geht der Bundesrat auf die Empfehlungen des Berichtes ein. Zur Sprache kommen darin auch das Konzept und die Entwicklung der Corporate Governance des Bundes für die bundesnahen Unternehmen.
    Medienmitteilung, 21.02.2020: «PostAuto: Bundesrat nimmt Stellung zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission»
  • Die Reform des regionalen Personenverkehrs sowie der Rechnungslegung im subventionierten öffentlichen Verkehr bezweckt klarere Verantwortlichkeiten und effizientere Verfahren. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juni 2021 dazu die Botschaft zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes verabschiedet und an das Parlament überwiesen. Mit der Vorlage sollen unter anderem auch Massnahmen zur Klärung der Verwendung von Subventionen gesetzlich verankert werden. Diese ergänzen die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) im Nachgang zum «Fall Postauto» bereits ergriffenen Massnahmen.
    Medienmitteilung, 04.06.2021: «Mehr Klarheit, Transparenz und Effizienz im regionalen Personenverkehr (RPV)»
     
 

Entscheide UVEK

Das UVEK hat aufgrund des PostAuto-Falls entschieden, ein externes Unternehmen mit einem Audit der subventionsrechtlichen Prüfungen des BAV zu mandatieren. Das damit betraute Unternehmen hat den Auftrag erhalten, dem UVEK einen Bericht zur subventionsrechtlichen Aufsicht des BAV hinsichtlich Organisation, Methodik und Ressourcen zu unterbreiten und Handlungsempfehlungen aufzuzeigen. Der Bericht wurde inzwischen publiziert.

Das BAV hat entschieden, die Aufsicht grundsätzlich auf eine neue Basis zu stellen. Damit geht es über die Empfehlungen des Audit-Berichts hinaus.

«UVEK passt Vorschriften zur Rechnungsprüfung der öV-Unternehmen an» - Medienmitteilung BAV, 01.05.2020

«Korrekte Verwendung der Subventionen im öffentlichen Verkehr: BAV stärkt Aufsicht» – Medienmitteilung BAV, 06.05.2019

Entscheide BAV

Das BAV hat im Lichte der aufgedeckten rechtswidrigen Umbuchungen bereits erste Massnahmen getroffen:

  • Im Nachgang zum Fall PostAuto hat das BAV bei den Transportunternehmen, die im subventionierten Regionalverkehr tätig sind, eine explizite, schriftliche Bestätigung eingefordert, dass die Vorgaben des Subventionsgesetzes sowie die weiteren relevanten rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Solche Bestätigungen werden neu systematisch eingefordert.
     

Das BAV hat ausserdem sein Aufsichtskonzept überarbeitet, um den sorgsamen Umgang mit Subventionen zu stärken. Die Hauptverantwortung für die korrekte Verwendung und Verbuchung der Subventionen bleibt bei den Transportunternehmen selber.

Weitere Angaben zu den Massnahmen: Medienmitteilung vom 06.05.2019

«UVEK passt Vorschriften zur Rechnungsprüfung der öV-Unternehmen an» - Medienmitteilung BAV, 01.05.2020

Neuausrichtung der Subventionsaufsicht: Erste Massnahmen gehen in die Anhörung - Medienmitteilung BAV, 12.09.2019

Faktenblatt: Abklärungen des BAV zu Anliegen des Preisüberwachers (PDF, 127 kB, 21.06.2018)

Im Nachgang zum «Fall Postauto» hat das BAV am 28. Februar 2020 über verschiedene weitere, unterschiedlich gelagerte «Subventionsfälle» informiert und dargelegt, dass die zu viel bezogenen Subventionen zurückbezahlt werden müssen.

«Bewältigung der «Subventionsfälle» im öV kommt voran – Rückzahlungen von 60 Millionen Franken» - Medienmitteilung BAV, 09.04.2021

Reform des Bestellsystems im Regionalen Personenverkehr

Der Bundesrat hat im Jahr 2019 eine Vernehmlassung zur Reform Regionaler Personenverkehr eröffnet. Diese Vorlage soll die Finanzierung langfristig verlässlicher und effizienter machen. Das Bestellverfahren soll vereinfacht werden, die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen sollen überprüft und die finanziellen Anreize und die Verantwortung der Transportunternehmen geklärt werden.

Eröffnung Vernehmlassungsverfahren – Medienmitteilung Bundesrat 17.04.2019

Bericht mit zwei Reformvarianten - Medienmitteilung BAV 22.09.2017

Fedpol

Am 27. Februar 2018 hat der Bundesrat fedpol als zuständig bezeichnet, das Verwaltungsstrafverfahren in Sachen PostAuto Schweiz AG zu führen und Widerhandlungen nach dem Verwaltungsstrafrecht und dem Subventionsgesetz zu verfolgen und zu beurteilen. Mit Verfügung vom 2. März 2018 hat fedpol das Verwaltungsstrafverfahren wegen Leistungs- und Abgabebetrug und allfälligen weiteren Delikten in Zusammenhang mit der Erbringung von RPV-Leistungen durch die PostAuto-Schweiz AG eröffnet. Das Verfahren wurde mittlerweile abgeschlossen (vgl. Medienmitteilung fedpol vom 27.08.2020).

«PostAuto: Verwaltungsstrafverfahren bei fedpol abgeschlossen» - Medienmitteilung fedpol, 27.08.2020

Was Sie über das Verwaltungsstrafverfahren wissen sollten
(Website des Bundesamts für Polizei fedpol, 22.03.2018)

Was Sie über das Verwaltungsstrafverfahren wissen sollten
(Website des Bundesamts für Polizei fedpol, Update vom 17.02.2019)

Was Sie über das Verwaltungsstrafverfahren wissen sollten
(Website des Bundesamts für Polizei fedpol, Update vom 08.03.2019)

 

Wie steuert der Bund die bundesnahen Unternehmen?

Der Bund steuert die bundesnahen Unternehmen gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen über die Wahl des Verwaltungsrates, die Festlegung von strategischen Zielen sowie die Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung. Die Umsetzung der strategischen Ziele liegt in der Verantwortung des Verwaltungsrats der Post, welcher jährlich über die Zielerreichung Bericht erstattet. Der Bundesrat nimmt als Eigner der Post keine Aufsichtsfunktion wahr.

Zuständigkeiten bzgl. Eigneraufgaben
Die Eigneraufgaben des Bundes bei Post, SBB, Swisscom werden vom Generalsekretariat UVEK in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung wahrgenommen. Im Generalsekretariat UVEK ist dafür der Stab bundesnahe Unternehmen zuständig, dem Fachleute mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Ausbildung angehören. Die Eidgenössische Finanzverwaltung ist für Corporate Governance-Fragen zuständig.

Aufsichtsrechtliche Zuständigkeiten
Für aufsichtsrechtliche Fragen sind verschieden Gremien zuständig, z.B. bei der postalischen Grundversorgung die Postcom, beim abgeltungsberechtigten öffentlichen Verkehr das BAV, für die Aufsicht der Grundversorgung im Zahlungsverkehr ist das Bakom zuständig und zur Festlegung der Preise kann sich zudem der Preisüberwacher einbringen.

Corporate-Governance-Bericht
Der Bundesrat hat Governance-Themen vertieft analysiert und 2006 dazu einen Corporate-Governance-Bericht veröffentlicht, 2009 gab es einen Zusatzbericht. Das Parlament hat 2010 einer parlamentarischen Initiative über das «Instrumentarium zu den strategischen Zielen der verselbständigten Einheiten» stattgegeben und ein Gesetz zur Regelung der parlamentarischen Oberaufsicht verabschiedet. 2018 hat der Bundesrat zudem beschlossen, die Grundsätze und Leitlinien der Steuerung der bundesnahen Unternehmen überprüfen zu lassen. Der entsprechende Bericht wurde am 26. Juni 2019 publiziert.

Häufig gestellte Fragen

Informationen zu «Haben alle Kontrollen des Bundes versagt?», «Hat der Bund der Post Gewinnziele für den Postauto-Bereich vorgegeben?», «Wer hat den Postauto-Fall unter die Lupe genommen? Wurde auch die Zeit untersucht, seit Urs Schwaller Verwaltungsratspräsident der Post ist?», «Welche Massnahmen hat der Bund aufgrund des Postauto-Falls getroffen?», «Ist die Steuerung der Post durch den Eigner noch zeitgemäss oder braucht es aufgrund der Erkenntnisse aus dem Postauto-Fall Änderungen?», «Die Kantone sollen die 2007-2015 zu hoch bezahlten Abgeltungen zu Lasten des Regionalverkehrs zurückerstattet erhalten. Ist das nun erfolgt?», «Seit Anfang 2016 hat Postauto eine neue Organisationstruktur (Subholding). Das BAV geht davon aus, dass gestützt darauf 2016-2018 ebenfalls zu hohe Abgeltungen bewilligt wurden. Wie steht es um diese Angelegenheit?», «Warum wurde die Revisionsstelle ausgewechselt?», «Was bezweckt die angestrebte Reform des regionalen Personenverkehrs (RPV)?»

Medienmitteilungen, Berichte, Stellungnahmen, Interviews

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